Bei einem Sterbefall zuhause müssen Sie zunächst einen Arzt verständigen. Sollte der Trauerfall im Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim oder ähnlichen Häusern eintreten, so veranlasst die jeweilige Verwaltung die notwendigen Schritte.
Der Arzt wird den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung verbleibt beim Verstorbenen. Die ärztliche Totenbescheinigung ist die Vorraussetzung dass der Bestatter tätig werden darf und den Leichnam überführen darf.
Wir sehen es als unsere Aufgabe trauernden Menschen umfassend zu helfen und gehen gerne auf individuelle Wünsche ein.
Selbstverständlich sind die hier genannten Punkte nur ein Auszug aus unseren gesamten Leistungen rund um die Bestattung. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.
Heute beziehen wir die Särge von verschiedenen Sargherstellern.
Mehr Infos zum Beispiel: Uphoff Sarg Wesel-Büderich